Wir sind zertifiziert gemäß:
ISO 9001 und DIN 77200

Mobile Dienste

 

Präventive mobile Dienstleistungen zur Sicherung Ihrer Güter!

Tagsüber und auch abends halten Sie sich in Ihren Betriebs- und Geschäftsräumen auf. Doch nachts bleiben die Räume, Werte und das Gelände in der Regel unbeaufsichtigt – das lockt Täter an. Vandalismus, Sabotage, Diebstahl oder beschädigtes Inventar können schnell zu finanziellen Schäden, Betriebsunterbrechungen, gar zu einerexistenzbedrohenden Situation führen.

Wer hat das nicht schon erlebt: Gebäude wurden über Nacht mit Graffitis besprüht, ein ungutes Gefühl verfolgt einen spätabends in die Tiefgarage, ungebetene Gäste finden sich im Foyer oder „übernachten” auf dem Gelände.

Mobile Dienstleistungen sind als ergänzendes aber auch eigenständiges Instrument, zur Sicherung von Unternehmen, Geschäften, Büros, Einrichtungen, Immobilien und privaten Haushalten, unerlässlich.
Sie sind eine kostengünstige Option zur herkömmlichen permanenten Objektschutzbewachung. Revierstreifen, durchgeführt von qualifizierten Sicherheitsfachkräften, gehören in Verbindung mit dem Einsatz bedarfsgerechter Sicherheitstechnik, zu einer wirkungsvollen und effektiven Möglichkeit, Ihr Eigentum außerhalb der Geschäftszeiten und während Ihrer Abwesenheit zu schützen.

Interventionen zu einem Alarmobjekt mit Gefahrenmeldeanlage, als auch der Verschluss und die Öffnung von Gebäuden, Räumen oder Produktions- und Lagerstätten, gehören zu den täglichen und nächtlichen Leistungen von ProSecure – Sicherheit & Service.

Revierdienst


  AUSSEN


 ▪ Verschlusskontrolle Ihres Objektes und der Zugangsbereiche zu
   unregelmäßigen Zeiten
 ▪ Visuelle Prüfung des Objektes
 ▪ Visuelle Prüfung der Sicherung der Fenster
 ▪ Überprüfung eventueller Vandalismus- und Graffitischäden
 ▪ Scharf- und Unscharfschaltung der Alarmanlage
 ▪ Verschlussbegleitungen durch unsere Sicherheitsfachkraft
 ▪ Scharf- und Unscharfschaltung der Alarmanlage

 

  INNEN


 ▪ Präventive Begehungen in definierten Innenbereichen zu
                unregelmäßigen Zeiten durch geschultes Personal
 ▪ Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
 ▪ Ordnungsgemäße Sicherung der Innenräume und Einrichtungen
 ▪ Überprüfen von Notausgängen
 ▪ Prüfung der Legitimation anwesender Personen
 ▪ Verschlussbegleitungen durch unsere Sicherheitsfachkraft
 ▪ Scharf- und Unscharfschaltung der Alarmanlage

Interventionsdienst (Alarmverfolgung)

 ▪ Zentral gesteuertes Interventionsmanagement über eine zertifizierte
   Notruf-Serviceleitstelle
 ▪ Schlüsselmanagement und Schlüsseldepots nach VdS-Standard
 ▪ Umgehende Intervention bei Alarmauslösung gem. Maßnahmenkatalog
 ▪ Der angeforderte Interventionsdienst unternimmt vor Ort alle Schritte zur Gefahrenabwehr.

Er verlässt das Objekt erst dann, wenn ein evtl. Schaden behoben und die Sicherheit wieder gewährleistet ist. Falls erforderlich, führt er regelmäßige Sonderkontrollen durch bzw. veranlasst die zusätzliche Alarmierung der Polizei bzw. der Feuerwehr.

Aufzugsbefreiung

Jeden Tag nutzen unzählige Menschen in Deutschland die verschiedensten Aufzugsanlagen, wie zum Beispiel in Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Geschäften oder Betrieben. Dabei kann es vorkommen, dass ein Aufzug seinen Dienst aufgibt und eine Aufzugsbefreiung erforderlich ist. Für diesen Fall haben die eingeschlossenen Personen über einen im Aufzug installierten Notrufschalter die Möglichkeit, direkten Kontakt zu unserer Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) aufzunehmen. Notrufsysteme in Aufzugsanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben!

Wir bieten Ihnen nach der Betriebssicherheitsverordnung nach §12 (4) zugelassene und TÜV-geprüfte Interventionskräfte an. Unsere Mitarbeiter sind für den Fachbereich Aufzugsrettung- und Kontrolle nach DIN EN 13015 geprüft.

Sobald eine Notrufmeldung in der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eingeht, wird umgehend unsere zuständige Sicherheitsfachkraft alarmiert. Diese begibt sich sofort zum betroffenen Objekt, übernimmt die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und leitet die Aufzugsbefreiung ein.

Unser geschultes Sicherheitspersonal begibt sich nach Auslösen des Alarms sofort zum Objekt, übernimmt die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und startet die Aufzugsbefreiung. Über die gesamte Dauer der Notbefreiung hinweg kümmert sich die Notruf-und Service-Leitstelle (NSL) telefonisch um den seelischen und gesundheitlichen Zustand der Betroffenen bis zum Eintreffen der Interventionskräfte.

Kurz notiert:


 ▪ Kontaktaufnahme mit der eingesperrten Person
 ▪ Durchführung der Notbefreiung durch geschulte Interventionskräfte
 ▪ Feststellen der Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlage
 ▪ Stillegung der Anlage oder Freigabe des Aufzuges zur weiteren Nutzung
 ▪ Schlüsselmanagement und Schlüsseldepots nach VdS-Standard

Baustellenkontrolldienst

Die ZTV-SA 97 schreibt vor, dass die Absicherung Ihrer Baustelle mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Einbruch der Dunkelheit) kontrolliert werden muss.

An arbeitsfreien Tagen erfolgt mindestens eine Kontrolle.
Diese Kontrolle muss dokumentiert werden.

 ▪ Kontrolle der aufgestellten Beschilderung und Straßenabsperrungen
   auf Vollzähligkeit und sicherem Stand
 ▪ Überprüfung der Leuchtmittel von Warnblinkanlagen und Ampelanlagen
 ▪ Ersetzen von Schadhaften Material und Tausch von Akku
 ▪ Protokollierung der durchgeführten Kontrollen

City Streife

Die City-Streife bietet ein breites Wirkungsspektrum für mehr Sicherheit im öffentlichen Leben, individuell abgestimmt auf den jeweiligen Einsatzwunsch des Kunden. Hand in Hand kooperieren unsere Mitarbeiter mit der örtlichen Polizei: Persönliche Rücksprache sowie gegenseitige Unterstützung per Funkkontakt während eines Einsatzes sind für uns selbstverständlich.

Zu den Aufgabengebieten einer City-Streife zählen die Durchsetzung von Umweltschutzverordnungen, die Abwendung von Vandalismus und Ruhestörung, die Sicherung der Jugendschutzgesetze sowie die Unterbindung von körperlichen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Bei genehmigten Veranstaltungen überprüft die City-Streife als Kontrolleinheit die korrekte Einhaltung der Auflagen des Ordnungsamtes. Außerdem werden auf Wunsch die Einhaltung von Nutzungsbestimmungen und –zeiten kontrolliert, wie zum Beispiel bei öffentlichen Kinderspielplätzen und Sportanlagen.

Anfahrts- und Bestreifungspunkte:
 ▪ Innenstädte
 ▪ Parkanlagen und Kinderspielplätze
 ▪ Schulen und Sportplätze
 ▪ Parkplätze
 ▪ Treffpunkte von Jugendlichen
 ▪ Fußgängerzonen
 ▪ Banken, Einkaufszentren
 ▪ Bahnhöfe
 ▪ Stadt- und Volksfeste sowie andere öffentliche Veranstaltungen
 ▪ Soziale Brennpunkte